Jahr:Der Begriff "Verbrennungsmittel" ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zu verstehen.
Abmessungen (L*W*H):3*1,1*1,95 m
Gewicht:1500 kg/1600 kg
Anwendbare Branchen:Lebensmittel- und Getränkefabrik, Lebensmittelgeschäft, Lebensmittel- und Getränkegeschäfte
Standort des Ausstellungsraums:Keine
Video-Ausgangsinspektion:Bereitgestellt
Anwendbare Branchen:Lebensmittel- und Getränkefabrik, Lebensmittelgeschäft, Lebensmittel- und Getränkegeschäfte
Standort des Ausstellungsraums:Keine
Die Situation:Neues